Dank Notrufknopf durchschnittlich 3,4 Jahre später ins Altersheim

Von Rolf Bona & Sabina Crameri


In der Schweiz hat sich in den letzten Jahren der Schwerpunkt der Langzeitpflegepolitik immer stärker auf den Verbleib der älteren Bevölkerung im angestammten Zuhause verlagert. Denn grundsätzlich ist die Pflege zu Hause günstiger als ein Heimaufenthalt, weil die Infrastrukturkosten (Wohnen, Haushalt) tiefer sind als im Heim. Auch die Pflegekosten sind zu Hause in der Regel niedriger, weil ein Grossteil der Pflegeleistung nicht nur von professionellem Pflegepersonal, sondern auch von den Angehörigen erbracht wird. In der Langzeitpflege gibt es eine Vielzahl von technischen Hilfsmitteln, die dazu beitragen können, den Verbleib im eigenen Zuhause zu unterstützen.

Diese technischen Hilfsmittel können dazu beitragen, die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu verbessern und gleichzeitig die Arbeit der Pflegekräfte und Angehörigen zu erleichtern. Notrufsysteme, häufig auch Hausnotrufe genannt, nehmen als Hilfsmittel im Rahmen einer ganzheitlichen und individuellen Betreuung in der Langzeitpflege eine zentrale Rolle ein. Sie dienen ausserdem der Entlastung des Pflegepersonals und der Angehörigen, da schnelles Auffinden einer gestürzten Person die Rekonvaleszenzzeiten senkt. Als Nebeneffekte von Notrufsystemen können ebenfalls eine gesteigerte Mobilität und erweckter Lebenswille genannt werden. Allein der Hintergrundgedanke, im Notfall einen Notrufknopf zu haben, fördert die Mobilität. Menschen, welche sich selbst für ein Notrufgerät entscheiden oder den Angehörigen zuliebe eines anschaffen, haben mit dem Leben noch nicht abgeschlossen.

Im Durchschnitt gehen Schweizerinnen und Schweizer mit 84,9 Jahren ins Altersheim, wobei die Unterschiede zwischen den Kantonen gross sind. So tritt ein Genfer erst mit 86,2 Jahren in ein Altersheim ein, wobei ein Schaffhauser durchschnittlich schon mit 84,1 Jahren ins Altersheim eintritt. . Besonders in Kantonen, in denen die Langzeitpflegepolitik noch nicht so weit fortgeschritten ist, ist die zusätzliche Verweildauer zu Hause im Vergleich zum kantonalen Durchschnitt deutlich kürzer. Zu diesen Kanton gehören insbesondere die Deutschschweizer Kantone und davon insbesondere Schaffhausen, Schwyz, Appenzell, Nidwalden, Aargau und St.Gallen. Eine Ausnahme bilden hier die beiden Basler Kantone, welche historisch gesehen schon immer eine hohe Durchdringung von Hausnotrufen hatten und damit im Vergleich zu anderen Kantonen ein deutlich höheres Eintrittsalter ins Altersheim vorweisen.

Seniorinnen und Senioren, welche über ein Notrufgerät verfügen, gehen im Durschnitt erst mit 88,3 Jahren ins Altersheim. Entsprechend kann die Aussage gemacht werden, dass ein Notrufgerät den Heimeintritt um durchschnittlich 3,5 Jahre herauszögern kann. Bei Männern erhöht sich die Verweildauer in den eigenen vier Wänden um fast 4,5 Jahre.

Durch die längere Verweildauer zu Hause werden auch die Finanzen der Seniorinnen und Senioren sowie deren Angehörigen entlastet, denn wer in einem Alters- oder Pflegeheim lebt, der muss mit Kosten in Höhe von 8’700 CHF im Monat rechnen. Durchschnittlich bezahlen 42 % dieser Kosten, oder eben 3’654 CHF monatlich, die betreuten Personen selber oder deren Angehörigen. Wenn also ein Altersheimaufenthalt um 3,5 Jahre hinausgezögert werden kann, können über 150’000 CHF gespart werden.

Auch für Gemeinden und Kantone ist es mit diesem Hintergrund interessant, Notruflösungen für Seniorinnen und Senioren zu fördern. Falls die Kosten eines Altersheimaufenthalts nicht komplett durch die Krankenversicherung und Versicherte gedeckt werden können, muss der Kanton bzw. die Gemeinde die Restkosten übernehmen, wie das Bundesgericht im Juli 2018 entschieden hat. Die Demografische Entwicklung wird diese Herausforderung für die Kantone nur noch weiter akzentuieren, hat sich die Zahl der der über 80-Jährigen seit 1970 von 110’000 auf nahezu 460’000 Personen vervierfacht.

Quellenverzeichnis

  • Bundesamt für Statistik (BfS). (2022). Alterspyramide. Neuchatel: Bundesamt für Statistik (BfS).
  • Bundesgericht. (20. Juli 2018). Pflegefinanzierung: Kantone müssen für Restkosten vollständig aufkommen. Lausanne.
  • Laporte, A. &. (2016). Aging and long-term care. World Scientific series in global health economics and public polic: Vol. 2 (S. 43-82). Singapore: R.M. Scheffler .
  • McKenna, A., Kloseck, M., Crilly, R., & al., e. (2015). Purchasing and Using Personal Emergency Response Systems (PERS): how decisions are made by community-dwelling seniors in Canada. . BMC Geriatr 15, S. 81.
  • Schweizerisches Gesundheitsobservatorium (Obsan). (22. 11 2022). https://ind.obsan.admin.ch/indicator/obsan/eintrittsalter-ins-pflegeheim. (E. D. Innern, Herausgeber) Abgerufen am 06. 02 2023 von https://ind.obsan.admin.ch/indicator/obsan/eintrittsalter-ins-pflegeheim
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  • SmartLife Care AG. (2023). Ein und Austsrittsalters der SmartLife Care Kunden 2015-2022. Brüttisellen: SmartLife Care AG.
  • SRF 4 News. (19. 11 2015). Das Leben im Alters- oder Pflegeheim geht ins Geld. Von srf.ch: https://www.srf.ch/news/schweiz/das-leben-im-alters-oder-pflegeheim-geht-ins-geld abgerufen

Rolf Bona

CEO & Product Development

Sabina Crameri

CMO & Business Development, Stv. CEO

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