Kantonale Kostenübernahmen für Personen mit Ergänzungsleistungen (EL)
Im Kanton Tessin bestehen aktuell leider noch keine kantonalen Vergünstigungen oder Kostenübernahmen für den Bezug von Notrufgeräten – mit Ausnahme der Stadt Bellinzona. Diese unterstützt EL-Bezüger bereits heute mit einer Kostenübernahme für Notrufgeräte.
Für den übrigen Kanton rechnen wir derzeit frühestens ab 2028 mit einer Einführung von Unterstützungsleistungen, wenn die nationale Regulierung schweizweit in Kraft tritt.
Bis dahin offeriert SmartLife Care EL-Bezügern einen Rabatt von 25 % auf das Abonnement. Reichen Sie dafür bitte Ihren EL-Entscheid innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Registrierung des Gerätes bei SmartLife Care ein. Der Abzug erfolgt anschliessend automatisch auf der nächsten Aborechnung.
Folgen Sie dafür einfach den Anweisungen auf der Plattform während der Registrierung.