Kanton Zürich

Kantonale Kostenübernahmen für Personen mit Ergänzungsleistungen (EL)

Notrufsysteme für EL-Bezüger im Kanton Bern

Personen mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) können im Kanton Bern die Kosten für die Installation, die Miete und die Wartung eines Notrufsystems über die Krankheits- und Behinderungskosten abrechnen lassen.

Wer hat Anspruch?

Ein Notrufsystem kann finanziert werden, wenn eine Person sturzgefährdet ist und das Notrufsystem dazu beiträgt, einen Heim- oder Spitaleintritt zu vermeiden.

Für eine Kostenübernahme müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Bezug einer Hilflosenentschädigung

  • Erhöhte Sturzgefährdung

  • Notwendigkeit des Notrufsystems zur Vermeidung eines Heim- oder Spitaleintritts

  • Bedarfsabklärung mit dem Instrument des Spitex-Verbands des Kantons Bern oder mit RAI-HC

  • Ärztliche Unterzeichnung des Bedarfsnachweises

Der Bedarfsnachweis muss bei einem neuen oder veränderten Bedarf, spätestens jedoch nach einem Jahr, erneuert werden.

Welche Kosten werden übernommen?

Vergütet werden können die ausgewiesenen Kosten für:

  • die Installation des Notrufsystems

  • die Miete des Notrufgeräts

  • die Wartung des Notrufsystems

Für Notrufsysteme wird kein separater, allgemein gültiger Höchstbetrag veröffentlicht. Die zuständige EL-Stelle prüft die Kosten im Einzelfall auf Notwendigkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit.

Die Mietgeräte von SmartLife Care sowie die Abonnements Comfort und Professional können zur Prüfung eingereicht werden. Wir empfehlen, vor der Bestellung eine Kostengutsprache bei der zuständigen AHV-Zweigstelle einzuholen.

Wie beantrage ich die Kostenübernahme?

  1. Bedarfsabklärung: Kontaktieren Sie die zuständige AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde und lassen Sie den Bedarf durch eine anerkannte Fachstelle abklären.

  2. Ärztliche Bestätigung: Lassen Sie den Bedarfsnachweis von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt unterzeichnen.

  3. Gesuch einreichen: Reichen Sie den Bedarfsnachweis zusammen mit der Offerte oder den Rechnungen bei der AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde ein.

  4. Kostenvergütung erhalten: Nach der Prüfung werden die anerkannten Kosten im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten vergütet.

Rechnungen müssen spätestens innerhalb von 15 Monaten nach Rechnungsstellung eingereicht werden.

Zusätzliche Unterstützung in der Stadt Bern

Personen mit Wohnsitz in der Stadt Bern können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich Betreuungsgutsprachen beantragen.

Dabei werden folgende Beiträge an Notrufsysteme ausgerichtet:

  • Installation: bis zu CHF 150.– einmalig

  • Monatliche Miete: bis zu CHF 70.– pro Monat

Diese Betreuungsgutsprachen gelten ausschliesslich für Personen mit Wohnsitz in der Stadt Bern und nicht automatisch für den gesamten Kanton.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Wahl des richtigen Notrufsystems? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.

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