Kanton Aargau

Kantonale Kostenübernahmen für Personen mit Ergänzungsleistungen (EL)

Notrufsysteme für EL-Bezüger im Kanton Aargau

Im Kanton Aargau können Personen mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) im Rahmen des Pauschalbetrags für selbstbestimmtes Wohnen Unterstützung für ein Notrufsystem erhalten.

Wer hat Anspruch?

Anspruch besteht für Personen mit EL, die auf Betreuungsleistungen angewiesen sind, um weiterhin sicher und selbstbestimmt zu Hause leben zu können. Das Notrufsystem kann dabei als anerkannte Betreuungsleistung berücksichtigt werden.

Welche Leistungen werden unterstützt?

Der Kanton Aargau gewährt einen monatlichen Pauschalbetrag von bis zu CHF 300.– für selbstbestimmtes Wohnen zu Hause. Im Rahmen dieses Pauschalbetrags können unter anderem auch Kosten für ein Notrufsystem inklusive Abonnement vergütet werden.

Wie erfolgt die Beantragung?

Die Betreuung muss durch eine anerkannte Organisation oder im Rahmen der geltenden kantonalen Regelungen erfolgen. Die zuständige EL-Stelle prüft den Anspruch und entscheidet über die Vergütung.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Wahl des passenden Notrufsystems? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.

Über uns

SmartLife Care stellt sich vor.

Über SmartLife Care

Unser Team

Wir sind gerne für Sie da.

Zum Team

Downloads

Broschüren, Anleitungen, Formulare.

Zu den Downloads